Bauleitung

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Küchenraster und Normhöhen

SMS Norm: Die Angaben sind umfassend und verbindlich festgelegt. Die Höhenteilungsmasse werden in 1/6 Schritten von 127 mm eingeteilt. Ein Unterbau exkl. Sockel ist 6/6 hoch, also 762 mm. Der Hochschrank ohne Sockel ist 16/6 = 2032 mm hoch oder ein oder mehrere Sechstel kleiner oder grösser. Breitenraster sind 275 und 550 mm als die meist angewandten, daneben werden Breiten von 300 – 600 mm jeweils in 50 mm Schritten eingesetzt, neu werden Elemente bis 900 mm eingebaut. Die Tiefe der Arbeitsplatte ist 600 mm, der Hochschrank 605 mm und der Oberbauschrank 330 mm. In den ca. 3.5 Mio. Schweizerküchen stehen ca. 70 – 80 % Küchen nach der SMS Norm, deshalb ist die Verfügbarkeit für Ersatzgeräte über –zig Jahre hinaus gewährleistet, denn kein namhafter Hersteller wird auf diesen Markt freiwillig verzichten.

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EURO Norm: Die Masse für Küchenmöbel und Küchengeräte sind auf europäischer Ebene in der Norm EN 1116 empfohlen. Danach gelten für die Höhe des Unterschranks bzw. des Unterbaugeräts die Koordinationsmasse 820, 870 und 920 Millimeter. Die Tiefe der Arbeitsplatte muss mindestens 600 mm und die Höhe des Sockels mindestens 100 mm betragen. Die Höhe der Oberschränke ist nicht festgelegt und ihre Tiefe darf höchstens 400 mm betragen. Da die Breitenabmessungen von Küchenmöbeln nicht genormt sind, verwenden die Hersteller Rastermasse. Man unterscheidet die 10er Teilung (oder das 10er Raster) mit den dafür typischen Abmessungen 200, 300, 400, 500, 600, 100 Zentimeter und die 15er Teilung (oder 15er Raster) mit den dafür typischen Abmessungen 300, 450, 600, 900, 1200 Zentimeter. Eine Mischung beider Teilungsmasse in einem Küchenmöbelprogramm ist durchaus möglich.

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